Westsahara – Ein vergessener Konflikt

Als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag werde ich vom 13. – 17.Juni 2011 mit einer Ausschussdelegation Algerien, Marokko und die Westsahara besuchen.

Bei der fünftägigen Reise stehen verschiedene Aspekte im Fokus: Die Auseinandersetzung um das Gebiet der Westsahara und das Leben der Menschen in den unwirtlichen Flüchtlingslagern von Tindouf (Algerien), sowie die sehr prekäre Menschenrechtslage in dieser Region. Neben Gesprächen mit Vertretern der Deutschen Botschaft in Algerien und Marokko und hiesigen Parlamentariern und Journalisten sind Treffen im UNHCR-Camp in Tandouf mit sahrauischen Politikern von POLISARIO sowie der Besuch von lokalen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Gemeindezentren geplant.

Grundsätzlich begrüße ich es als FDP-Bundestagsabgeordneter ausdrücklich, dass wir als parlamentarischer Ausschuss uns mit der Menschenrechtslage in der Westsahara beschäftigen. Leider kommt der Westsahara-Konflikt auch in Deutschland viel zu wenig in der medialen Betrachtungsweise vor.

Die Westsahara-Problematik ist eine zentrale Frage für die Zukunft Marokkos und der gesamten Region von Algerien bis Mauretanien. Sie bindet große militärische Ressourcen, belastet die Beziehungen zwischen Marokko und Algerien und steht der Kooperation und Entwicklung im Maghreb entgegen.

Der Konflikt existiert schon seit vielen Jahrzehnten. Um ihn besser verstehen zu können, lohnt ein Blick in die Entstehungsgeschichte des Konflikts. Seit Mitte der 60er-Jahre des letzten Jahrhunderts wurde Spanien wiederholt von der UN aufgefordert, die Westsahara in die Unabhängigkeit zu entlassen. Parallel dazu gründete sich die sahrauische Befreiungsfront Frente POLISARIO, die für eine politische Unabhängigkeit der Westsahara kämpfte. Nach dem Tod Francos 1975 zogen die Spanier ab, und Mauretanien und Marokko besetzte den Großteil des Gebiets der Westsahara. 1976 erklärte Marokko die Annexion der nördlichen zwei Drittel des Westsahara-Gebietes und 1979 des restlichen Territoriums, nachdem sich Mauretanien aus dem Gebiet zurückgezogen hatte. Diese Annexionen wurden von den Vereinten Nationen nicht anerkannt. Ebenso wenig wurden ohne die Abhaltung des von den Vereinten Nationen geforderten Referendums die Ansprüche der Demokratischen Arabischen Republik Sahara auf das Gebiet der Westsahara anerkannt.

Zwar wurde 1991 eine Waffenstillstandsvereinbarung zwischen Marokko und der POLISARIO geschlossen, aber auch dies reichte nicht, um das geforderte Referendum abzuhalten. Daher leben bis heute etwa 100.000 Sahrauis in Flüchtlingslagern nahe der Stadt Tindouf in der algerischen Sahara. Hinzu kommt, dass das Gebiet von Westsahara aktuell durch eine befestigte und verminte Grenzanlage geteilt ist, die von Marokko entlang der Waffenstillstandslinie errichtet wurde. Vor diesem Hintergrund scheint eine kurzfristige Lösung des Westsahara-Konflikts kaum realistisch. Trotz aller Bemühungen sowohl der Bundesregierung als auch der internationalen Gemeinschaft war es bislang nicht möglich, die Konfliktparteien zu einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung zu bewegen.

Nach meiner persönlichen Auffassung liegt der Schlüssel zur Lösung dieses Konflikts in einer erfolgreichen politischen Vermittlung durch die Vereinten Nationen. Als christlich-liberale Koalition setzen wir daher weiterhin auf Bemühungen der Vereinten Nationen, im Einverständnis zwischen den Beteiligten und auf Grundlage bestehender UN-Resolutionen, eine friedliche Lösung des Westsahara-Konflikts zu finden.

Unabhängig vom völkerrechtlichen Status ist jedoch eines klar: Auch auf dem Gebiet der Westsahara müssen die Menschenrechte stärker geachtet und verteidigt werden. Es darf nicht sein dass die Augen vor der Menschenrechtslage verschlossen werden.

Kanzlerin darf sich über den Tod Bin Ladens freuen!

Die Freude der Kanzlerin über den Tod von Osama Bin Laden ist nachvollziehbar. Angela Merkel darf sich durchaus darüber freuen, dass durch diesen Terroristen keine weiteren Menschen mehr umgebracht bzw. weitere Morde und Terroranschläge organisiert werden können. Das bedeutet nicht, dass der Terrorismus besiegt worden wäre. Der Kampf geht weiter.

Wer sich wie Osama Bin Laden zum Kämpfer stilisiert und einen Krieg gegen den Westen betreibt, muss sich nicht wundern, wenn er darin umkommt. Gerade uns Deutschen sollte es nicht schwer fallen eine sehr einfache Erkenntnis zu formulieren: Diese Welt ist ohne den Massenmörder aus Saudi-Arabien eine bessere.

Der Tod des Al-Kaida-Führers bedeutet aus meiner Sicht zugleich das Scheitern der Fanatiker, einen Krieg zwischen Islam und Christentum anzetteln zu wollen, indem sie eine Weltreligion für ihre kriminellen Ziele missbrauchen.

Als Muslim muss ich konstatieren, dass der Terrorist und Massenmörder Osama Bin Laden den gesamten Islam und über eine Milliarde Muslime auf der ganzen Welt in Misskredit gebracht hat. Viele unterscheiden kaum noch zwischen Islam und Islamismus. Und das ist falsch.

Es ist gut, dass von Bin Laden keine Gefahr mehr ausgeht und die Welt damit hoffentlich ein Stück sicherer geworden ist.

Scharf zu verurteilen sind Gedenkpredigten für Bin Laden von Islamisten wie in Frankfurt geplant. Sollten unter den Organisatoren in Frankfurt Ausländer sein, so muss dringend überprüft werden, ob Ausweisungen in Betracht kommen.

Die Grenze dessen, was ein Rechtsstaat an freier Meinungsäußerung ertragen muss, ist für mich erreicht, wenn öffentlich eines Terroristen gedacht werden soll, der für den Tod tausender Menschen verantwortlich ist.

Bedenklich ist, dass die Islamverbände in Deutschland sich bisher nicht klar geäussert haben. Hier hätte ich mir unmissverständliche und klare Worte gewünscht.

SPD Ausschlussverfahren gegen Sarrazin

Sarrazin darf in der SPD bleiben. Und das ist auch gut so. Sein Buch “Deutschland schafft sich ab” hat zu vielen Diskussionen geführt. Seine merkwürdigen Gen- Theorien waren in der öfentlichen Diskussion und Auseinandersetzung nicht hilfreich. Er hat klar und eindeutig mit seinem Buch dazu beigetragen, dass Muslime sich ausgegrenzt fühlen.

Aber trotz dieser inhaltlich nicht nachzuvollziehenden Thesen ist eine Grenze zu einem widerrechtlichen Verhalten oder ein Verstoss gegen Straftatbestimmungen nicht festzustellen. Sarrazin handelt im Bereich der Meinungsfreiheit. Und dieses Rechtsgut ist in unserer Demokratie eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt. Nur weil der SPD eine Meinung nicht genehm ist, heisst das noch lange nicht, dass Sarrazin von einer Partei ausgeschlossen werden darf. So schaftt man sich nur eine Partei, die eine einheitliche Linie vertritt und keine abweichenden Meinungen zulässt.

Parteien sind im Grundgesetz fest verankert und haben eine Mittlerrolle. Deswegen sind Parteien auch grundsätzlich für alle Bürger offen. Ein Ausschluss is nur in sehr engen Grenzen möglich. Bei dem von der SPD eingeleiteten Ausschlussverfahren war von Anfang an klar, dass dieses keinen Erfolg haben wird. Wer das Buch Sarrazins gelesen hat, hätte hierauf sofort kommen können. Der Mann ist ja schliesslich nicht dumm. Die SPD wollte unmittelbar vor den Wahlen eine Diskussion um das Ausschlussverfahren verhindern. Nur so sind die Aussagen von Frau Nahles zu verstehen.

Es bleib festzuhalten: Die Meinungsfreiheit hat gesiegt!

Ich war auch schon gegen ein Abberufungsverfahren Sarrazins von der Bundesbank. Es darf nicht in der Bevölkerung der Eindruck entstehen, dass man in Deutschland nicht seine Meinung sagen dürfe, was ja nicht stimmt. Allein die Tatsache, dass Sarrazin über eine Millionen Bücher verkauft hat, vedeutlicht dies ja. Ich empfand es als schlimm, dass sich die Politik auch noch in das Abberufungsverfahren eingemischt hat. Das hat die Unabhängigkeit der Bundesbank verletzt. Auch die Meinungsfreiheit wurde von einigen Politikern in Frage gestellt.

Die Diskussion um emotionale Themen wie Integration muss offen, ohne Tabuiesierungen geführt werden. Nur so schaffen wir es, Verständnis für Einwanderung und Integration zu gewinnen.

Meine Haltung zur Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die Frage der Zulassung der so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID) ist sicherlich eines der schwierigsten Fragen, denen ich mich in meiner bisherigen Zeit als Mitglied des Deutschen Bundestages stellen muss. Nach reiflicher Überlegung habe ich mich dazu entschieden, den Antrag meiner FDP-Fraktionskollegin Ulrike Flach zu unterstützen.

Als frei gewählter Abgeordneter halte ich die engagierte und sachliche Debatte zum diesem Thema für absolut richtig.

Als Liberaler plädiere ich für eine Zulassung der PID in engen Grenzen, um Eltern mit schweren genetischen Vorerkrankungen dabei zu helfen, ein gesundes Kind auf die Welt zu bringen. Die Diagnosetechnik soll allerdings nur innerhalb streng kontrollierter Grenzen zugelassen werden.

Diesbezüglich hat meine Kollegin Ulrike Flach einen interfraktionellen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht. Eine Gruppe aus Abgeordneten aller Fraktionen hat sich gebildet, die diesen Gesetzentwurf unterstützt.

Am Donnerstag, den 14. April 2011 war die erste Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages. Als Parlamentarier wollen wir nun einen einheitlichen Umgang mit diesen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen festlegen. Drei Gesetzentwürfe liegen dazu vor. Sie reichen von einem kompletten Verbot der PID, über ein Verbot mit Ausnahmen bis zu einer Zulassung mit strengen Auflagen. Wann die endgültige Entscheidung in zweiter und dritter Lesung fällt, ist offen. Sie wird aber wohl noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages fallen.

Eine Regelung ist auch deshalb notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im Juli vergangenen Jahres einen Arzt frei sprach, der die PID angewandt hat. Der Mediziner hatte in den Jahren 2005 bis 2006 bei drei Paaren die im Reagenzglas befruchteten Eizellen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Auffälligkeiten hin untersucht. In Abstimmung mit den Frauen ließ er die Embryonen mit einem Gendefekt absterben. Mit einer Selbstanzeige gab er den Anstoß für die höchstrichterliche Klärung.

Derzeit ist eine PID in einigen europäischen Ländern möglich, unter anderem in Frankreich. In Deutschland wird über das Thema PID nicht erst seit dem Leipziger Urteil des Bundesgerichtshof diskutiert. So gab es bereits eine PID-Debatte von mehreren Stunden im Plenum des Deutschen Bundestages im Mai 2001.

Es verspricht in den nächsten Wochen noch eine sehr spannende Zeit zu diesem Thema zu werden. Ich freue mich auf die nächste PID-Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages.

Anerkennung von ausländischen Diplomen

Es ist geschafft. 11 Jahre lang haben es die Sozialdemokraten, 7 Jahre rot- grün, 4 Jahre lang nicht die Grosse Koalition hinbekommen, ein Gesetz zur erleichterten Anerkennung von ausländischen Diplomen in die Wege zu leiten.

Die Liberalen haben es geschafft. In Zukunft wird es einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren geben, welches nicht länger als drei Monate dauert. Die Länder müssen nun entscheiden, welche Stellen die einheitlichen Stellen für die Bearbeitung der Anträge sein werden. Es bieten sich hier die Kammern an.

Und wir tun auch etwas gegen den Ärztemangel gerade im ländlichen Raum. Die Arbeit der Liberalen hat sich gelohnt: das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit für die Erteilung der Approbation als Arzt wird endlich gestrichen.

Es ist abstrus, in Zeiten von Ärztemangel qualifizierten Ärzten die volle Berufserlaubnis zu versagen, weil sie den falschen Pass haben. Einen unsachgemäßeren Zusammenhang kann es kaum geben.

Künftig wird nur noch die Qualifikation und nicht Herkunft oder Staatsangehörigkeit zählen.

Auch bei den Rechtsberufen konnten wir einen Durchbruch erzielen. Diese Berufe sind zwar aus dem Gesetz ausgenommen, aber die geltenden Anerkennungsregeln sollen künftig auch von der Staatsangehörigkeit entkoppelt werden.

Migranten müssen das Gefühl haben, in Deutschland eine Chance zu haben und ein Heimatgefühl entwickeln zu können. Mit diesem Gesetz kommen wir dem Ziel einen Schritt näher.

Hintergrund:

Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Verfahren der Anerkennungen ausländischer Bildungsabschlüsse und Qualifikationen deutlich zu verbessern. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht einen Rechtsanspruch für Ausländer aus Drittstaaten auf ein Anerkennungsverfahren vor. Zudem sollen in den Bundesländern Erstanlaufstellen eingerichtet werden, die Zuwanderer über alle weiteren Schritte beraten. Das beschleunigt die Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt. Prüfverfahren sollen in Zukunft maximal drei Monate dauern.
Parallel dazu müssen die Angebote für Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen sowie berufsbezogene Sprachförderung weiter ausgebaut werden. Das Gesetz soll noch vor dem Sommer verabschiedet werden.

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